Warum eine weitere Website zum Thema Konversation der Britenliegenschaften in Münster?
Bis Ende 2012 spielte sich bezüglich der Konversion der Liegenschaften der abziehenden britischen Streitkräfte Folgendes ab:
Konversionsvereinbarung zwischen der Stadt Münster und der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Die Stadt Münster und die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) unterzeichneten im März 2012 eine
Rahmenvereinbarung für eine Konversionspartnerschaft. Die Vereinbarung regelt die Zusammenarbeit zwischen Stadt und Bundesanstalt bei der Konversion der militärischer Liegenschaften, die durch den Abzug der britischen Streitkräfte frei werden: die Weiternutzung der York-Kaserne und der Oxford-Kaserne und die Integration von etwa 800 Wohnhäusern der britischen Streitkräfte in den münsterschen Wohnungsmarkt. Die York-Kaserne in Gremmendorf wurde Ende 2012 freigezogen und an die BImA übergeben. Durch den Abzug der britischen Streitkräfte aus der York-Kaserne wurden auch die von ihnen bewohnten Wohnhäuser freigezogen. Sie gingen in Bundeseigentum über und werden nun Zug um Zug von der BImA verkauft. Die Oxford-Kaserne in Gievenbeck soll Anfang 2014 freigezogen werden. Damit gehen dann auch die übrigen Wohnhäuser der britischen Streitkräfte in Bundeseigentum über und werden dann von der BImA vermarktet.
Lenkungskreis, operativ tätiger Arbeitskreis und interfraktioneller Arbeitskreis
Zur Erreichung der städteplanerischen und wohnungsbaulichen Ziele wurde ein "Lenkungskreis Konversion" unter dem Vorsitz des Oberbürgermeisters Markus Lewe eingerichtet, der den Planungsprozess von Stadtverwaltung und BImA kritisch begleiten und fördern sollte. Mitglieder des Lenkungskreises sind Herr Dr. Gerald Brummund und Herr Bernd Grotefeld von der BImA, Herr Thomas Fastermann (Vorsitzender des Ausschusses für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft), Frau Elisabeth Westrup (Bezirksbürgermeisterin West), Herr Dr. Michael Klenner (Bezirksbürgermeister Südost), Herr Hartwig Schultheiß (Stadtdirektor) und Herr Siegfried Thielen (Dezernent für Planungs- und Baukoordination). Der Lenkungskreis soll alle grundlegenden Fragen, die mit der militärischen Konversion in Münster verbunden sind, partnerschaftlich erörtern, gemeinsame Strategien entwickeln und möglichst im gegenseitigen Einvernehmen lösen.
Laut
Konversions-Rahmenvereinbarung wurde außerdem ein operativ tätiger "Arbeitskreis Stadt/Bundesanstalt" gebildet, in dem der Konversionsprozess prozessual und inhaltlich im Einzelnen durch regelmäßigen Informationsaustausch und Abstimmungen gestaltet werden sollte. Laut
Ratsvorlage V/0111/2012 beschloss der Stadtrat Münster zudem die Bildung eines interfraktionellen Arbeitskreises unter Beteiligung der Verwaltung. Dieser Arbeitskreis soll eine kontinuierliche Abstimmung und Transparenz zwischen Rat und Verwaltung sicherstellen und den laut Konversionsvereinbarung eingerichteten Lenkungskreis beraten und unterstützen.
Websites der Stadt Münster und der BImA zur Konversion
Die Stadt Münster als auch die BImA richteten Websites für interessierte Bürger und Investoren ein:
Auf dem Webportal
http://www.bundesimmobilien.de/ der BImA werden die jeweils zur Vermarktung anliegenden Liegenschaften angeboten.
Bürgerinformationsveranstaltungen und Workshops
In mehreren Informationsveranstaltungen zu den Kasernengeländen und in vier Informationsveranstaltungen zu den Britenhäusern informierten Stadtverwaltung und BImA über den Stand der Planungen und die Verfahren, nach denen die Britenhäuser vermarktet werden sollen. Dazu wurden auch ausgedruckte Exemplare "Wohnstandorte der britischen Streitkräfte" an die Bürger ausgegeben, die man auch über
http://www.muenster.de/stadt/stadtplanung/konversion_wohnstandorte.html herunterladen kann. Zur Weiternutzung der York-Kaserne fanden im Frühjahr 2013 zwei Workshops unter Bürgerbeteiligung statt, deren Arbeitsergebnisse am 22.05.2013 öffentlich vorgestellt wurden. Außerdem wurden die Entwürfe von Bebauungsplänen zu mehreren Wohnstandorten veröffentlicht.
Ist der Planungsstand der Stadtverwaltung bezüglich der Wohnstandorte alternativlos?
Sind die von der BImA genannten Kaufpreisvorstellungen überzogen?
Auf dieser Website geht es ausschließlich um die 18 Wohnstandorte der britischen Streitkräfte, nicht um die Kasernengelände.
Auf den Bürgerinformationsveranstaltungen zu den Britenwohnstandorten wurden zwar seitens der Bürger einige kritische Fragen an die Akteure von Stadtverwaltung und BImA gestellt, doch ging es den dort anwesenden Bürgern überwiegend um die Beantwortung der Fragen, welche Häuser sie von der BImA direkt kaufen könnten, wie die BImA die Kaufpreisvorstellungen festlegt und wie transparent das Verkaufsverfahren sein würde. Auch die Presse informierte bis Ende 2012 nur berichtend über den Stand der Planungen. Eine wirklich kritische Hinterfragung der Planungsergebnisse unterblieb, und als Folge wurde zumindest in der Öffentlichkeit kaum über denkbare Alternativen gestritten. Auf dieser Website erfolgt eine kritische Analyse des Planungsstands. Darüber hinaus werden Denkanstöße gegeben und Alternativen aufgezeigt.
Bereits in 2011 verkaufte die BImA die leerstehenden Britenhäuser in der Grawertstraße. Wie aus Zeitungsartikeln zu entnehmen war, lief der Verkauf nicht unbedingt optimal ab. Im Nachhinein gab die Wohn- und Stadtbau Münster GmbH zu, dass die von ihr in der Grawertstraße erworbenen drei Reihenhausblöcke zu teuer gewesen seien, und dass man abgerissen und neu gebaut hätte, wenn das Ausmaß der notwendigen Sanierungen frühzeitig genug bekannt gewesen wäre. Als die BImA dann Anfang 2013 ihre Preisvorstellung für die britische Liegenschaft in der Jahnstraße bekannt gab, wurde der Stadtverwaltung, den Politikern und den Bürgern schlagartig klar, dass sich die BImA bei der Vermarktung der Britenliegenschaften an ihren gesetzliche Vorgaben halten und zu Höchstpreisen verkaufen würde.
Es ist die einzige Aufgabe der BImA, die bundeseigenen Liegenschaften zum Marktpreis zu verkaufen. Unter
http://norm.bverwg.de/jur.php?bho,63 kann man nachlesen:
»Vermögensgegenstände dürfen nur zu ihrem vollen Wert veräußert werden. Ausnahmen können im Haushaltsplan zugelassen werden. Ist der Wert gering oder besteht ein dringendes Bundesinteresse, so kann das Bundesministerium der Finanzen Ausnahmen zulassen.«
In ihren Verkaufsexposés nennt die BImA ihre Kaufpreisvorstellungen. Doch wie ermittelt die BImA diese Preise? Sind sie fair oder überzogen? Sind Nachteile wie ein hoher Sanierungs- und Modernisierungsstau, fehlende Barrierefreiheit und Beschränkungen, die sich aus dem Bebauungsplan ergeben, genügend eingepreist?
Besonders in Münster erscheint der Immobilienmarkt zurzeit wenig transparent, vermutlich ist er sogar überhitzt. Welche Risiken geht man ein, wenn man jetzt bei der Versteigerung eines Britenhauses mitbietet? Welchen Preis sollte man maximal bieten?
Dieses Webportal bietet dem Kaufinteressenten einige Entscheidungshilfen. Die Nachteile der Britenhäuser werden dargestellt, und der Leser erfährt, mit welchen Methoden ein Wertgutachter den Verkehrswert der Wohnhäuser ermitteln würde.
Kurz nach der Veröffentlichung meiner Website wurde ein WDR-Redakteur auf diese Website aufmerksam und führte mit mir ein ausführliches Gespräch. Danach wurde Anfang 2013 ein Beitrag in WDR Lokalzeit Münsterland ausgestrahlt, den Sie nachträglich hier ansehen können:
Interview in WDR Lokalzeit Münsterland
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