Stellungnahme zum WN-Artikel »Bürger über den Tisch gezogen - Briten-Häuser: Bima-Kritiker Ulrich Schlüter fordert einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss«

Am 25.10.2011 erschien in den Westfälischen Nachrichten der Artikel "Bürger über den Tisch gezogen" - Briten-Häuser: Bima-Kritiker Ulrich Schlüter fordert einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss. Am selben Tag sandte ich eine inhaltliche Richtigstellung an die Redaktion der Westfälischen Nachrichten. Ob und wie stark gekürzt und möglicherweise inhaltlich entstellt die Westfälischen Nachrichten meine Richtigstellung veröffentlichen werden, bleibt abzuwarten. Nachfolgend finden Sie die ungekürzte Fassung. Eine Kopie dieser Richtigstellung sandte ich auch an Oberbürgermeister Markus Lewe, die Ratsfraktionen, die Münstersche Zeitung und den WDR in Münster.


Richtigstellungen zum Artikel »"Bürger über den Tisch gezogen" - Briten-Häuser: Bima-Kritiker Ulrich Schlüter fordert einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss«


Zuerst einmal herzlichen Dank an die WN dafür, dass sie zum ersten Mal seit Veröffentlichung meiner Website Anfang Januar 2013 überhaupt über meine Aktivitäten bezüglich Wohnungsbaupolitik und speziell bezüglich der ca. 800 Britenhäuser berichtet, auch wenn sie den Internetlink meiner Website nicht nennt. Jedoch muss ich inhaltlich einiges gerade stellen, damit der Leser kein verzerrtes Bild über meine Person und über die von mir analysierten und kritisierten Sachverhalte bekommt.

Wer die Inhalte meiner Website las, weiß, dass ich nicht in erster Linie ein "BImA-Kritiker" bin und dass weder die BImA selbst noch deren Preispolitik mein "Lieblingsfeind" sind.

Richtig ist, dass die Mitglieder des "Lenkungskreises Konversion" unter Leitung von Oberbürgermeister Markus Lewe, die für die 18 britischen Wohnstandorte zuständigen Mitarbeiter des Stadtplanungsamtes, die Ratsmitglieder aller Parteien, die Mitglieder der Bezirksvertretungen der betroffenen Stadtteile und deren parteiliche Ortsvereine, die zuständigen Gremien, Ausschüsse und Arbeitskreise wie beispielsweise der "Arbeitskreis Wohnen in Münster" bezüglich Wohnungspolitik und speziell bezüglich der Weiternutzung der britischen Wohnhäuser komplett versagt haben.

Richtig ist, dass die Konversion trotz brennender Wohnungsprobleme viel zu spät thematisiert wurde, nämlich erst, nachdem die britische Verwaltung ein offizielles Statement zum vorzeitigen Abzug der britischen Streitkräfte veröffentlichte. Bereits ab dem Zeitpunkt, zu dem die Bundesregierung entschied, die Bundeswehr zu verkleinern, hätte den Lokalpolitikern und den Verantwortlichen der Stadtverwaltung klar sein müssen, dass auch Großbritannien bei seinen Streitkräften einsparen würde und vermutlich als erstes die in Deutschland stationierten Truppen auflösen würde, denn der "kalte Krieg" war spätestens seit dem Mauerfall beendet.

Richtig ist, dass die Ratsvorlage V/0728/2012 "Standorte-Entwicklungskonzept Briten-Wohnungen in Münster - Zielkonzept für die 18 Wohnstandorte" inklusive Anlagen vom 1.10.2012, die im Stadtrat am 7.11.2012 beschlossen und dann in vier Informationsveranstaltungen den Bürgern vorgestellt wurde, bereits gravierende Mängel und Fehleinschätzungen hatte, und dass diese Mängel und Fehleinschätzungen bis heute (27.10.2013) nicht korrigiert wurden.

Richtig ist, dass die anschließend und viel zu spät aufgestellten Bebauungspläne nicht nur 16 "Freilichtmuseen" vorsehen, sondern dazu führen, dass die britischen Wohnhäuser, wenn überhaupt, nur unter erheblichen Kosten saniert, gedämmt und ausgebaut werden können.

Richtig ist, dass die Verkehrswerte der Britenhäuser und deren spätere Wiederverkaufswerte durch die Einschränkungen der Bebauungspläne in nicht nachvollziehbarer Weise vermindert werden, ohne dass diese Wertminderungen in die Kaufpreisvorstellungen der BImA genügend eingingen und weiterhin eingehen.

Richtig ist, dass weder die Politiker noch die Lokalpresse diese Nachteile in den Entwürfen der Bebauungspläne, wenn überhaupt, detailliert genug kritisierten und für Nachbesserung sorgten.

Richtig ist, dass sich weder die Politiker noch die zuständigen Mitarbeiter der Stadtverwaltung noch die Lokalpresse dafür einsetzten, dass die Verkehrswerte der Britenhäuser nach den Gesetzen, Verordnungen und Richtlinien des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtplanung (Baugesetzbuch, §§ 15, 16, 17-20, 21-23 der Immobilienwertermittlungsverordnung, Wertermittlungsrichtlinie, Bewertungsgesetz und andere) bestimmt werden und dass diese Verkehrswertermittlungen in Form von öffentlich einsehbaren (als PDF-Dateien herunterladbaren) Gutachten transparent werden, wie das bei Zwangsversteigerungen von Wohnimmobilien durch Amtsgerichte erfolgt.

Richtig ist, dass die Politiker aller Parteien eine Änderung des BImA-Gesetzes forderten, statt zu fordern, dass der § 63 "Erwerb und Veräußerung von Vermögensgegenständen" der Bundeshaushaltsordnung und darin speziell der Begriff "voller Wert" so interpretiert wird, wie ihn ein von einer IHK öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger interpretieren würde. Die BImA-Mitarbeiter berufen sich auf diesen Paragraphen, wenn sie ihre Kaufpreisvorstellungen rechtfertigen.

Richtig ist, dass sowohl die Lokalpolitiker als auch die Landtagsabgeordneten wie beispielsweise NRW-Bauminister Groschek und die Bundestagsabgeordneten (beispielsweise Christoph Strässer und Sybille Benning) bei der Forderung nach einer Änderung des BImA-Gesetzes nur die Vorteile für die oft relativ reichen Konversionsstädte (Münster, München, Heidelberg, Schweinfurt usw.) im Auge haben, jedoch trotz mehrfacher Kritik durch mich nicht einsehen oder vertreten wollen, dass jede Bevorzugung dieser Konversionsstädte durch eine entsprechende Änderung des BImA-Gesetzes, welche einer Subventionierung gleich käme, automatisch zu Lasten derjenigen Kommunen geht, die nicht durch eine Konversion betroffen sind. Eine derartige Änderung des BImA-Gesetzes wäre aus meiner Sicht kontraproduktiv, auch in Hinblick auf die von Herrn Oberbürgermeister Markus Lewe immer wieder betonte Wichtigkeit der Zusammenarbeit mit den umliegenden Kommunen: Jeder Euro, der seitens des Bundes oder des Landes NRW der Stadt Münster geschenkt wird, steht anderswo nicht mehr zur Verfügung.

Richtig ist, dass keiner der von mir diesbezüglich aufgeforderten Politiker in der Lage oder dazu bereit war, von einem Juristen einen musterhaften Gesetzestext zu erarbeiten oder erarbeiten zu lassen, der die gewünschte Änderung des BImA-Gesetzes so zu Papier bringt, dass das so geänderte Gesetz nicht zu einer Unzahl von rechtlichen Einsprüchen führen und spätestens durch das Bundesverfassungsgericht annulliert würde. Würde aber das Bundesverfassungsgericht später ein geändertes BImA-Gesetz für nicht verfassungskonform erklären, so hätte diese höchstrichterliche Entscheidung dann unüberschaubaren finanziellen Rückwirkungen: Subventionen und Vergünstigungen, die die Konversionsstädte zwischenzeitlich erhalten hätten, müssten vermutlich rückerstattet werden, was zur Folge haben könnte, dass diese Konversionsstädte in erhebliche finanzielle Schwierigkeiten gerieten.

Richtig ist, dass es vermutlich in der Praxis so gut wie unmöglich wäre, im Einzelfall zu entscheiden, auf welche Art und Höhe der "Begünstigung" (Subvention durch den Bund oder das Bundesland) eine Konversionsstadt dann ein Anrecht hätte und dieses Anrecht notfalls einklagen könnte.

Richtig ist, dass die Politiker als auch die verantwortlichen Mitarbeiter der Stadtverwaltung durch fehlende oder mangelnde Sachkenntnisse (VWL, BWL, Rechtswissenschaften, Immobilienwirtschaft usw.), durch Desinteresse, oberflächliches oder vorgetäuschtes Interesse, Falschdarstellung von Sachverhalten und auch durch Nichthandeln eine erhebliche Schuld auf sich geladen haben, dass nach den völlig überzogenen Kaufpreisen, die seitens der Privatkäufer und auch der Wohn- und Stadtbau bereits 2011 in der Grawertstraße gezahlt wurden, seit dem Beginn des Verkaufs weiterer Britenhäuser im Januar 2013 viele weitere Bürger Kaufpreise gezahlt haben, die sie später bei einem Wiederverkauf mit großer Wahrscheinlichkeit nicht zurückerhalten werden. Viele dieser Bürger, die mit hohen Darlehen fremdfinanziert haben, sind vermutlich jetzt schon überschuldet, ohne dass sie es ahnen.

Richtig ist, dass die Britenhäuser zum größten Teil nicht barrierearm sind und unter vertretbaren Kosten auch nachträglich nicht barrierearm umgestaltet werden können. Sprengnetter Immobilienbewertung, der Marktführer bezüglich Bewertungssoftware und Schulung von Wertgutachtern, ging inzwischen auf meine Anregungen ein und teilt mir mit, dass der Grad der Barrierefreiheit in deren Software eingebaut wird, was zukünftig automatisch zu Abschlägen bei der Verkehrswertermittlung führen wird, wenn Wohnhäuser wie die Britenhäuser nicht barrierearm sind. Sprengnetter wird Barrierefreiheit im Januar 2014 auf dem Kongress der Wertgutachter in Fulda thematisieren, sein Standardlehrbuch um ein Kapitel über Barrierefreiheit erweitern, Seminare zur Bewertung von Barrierefreiheit einführen und mehrere Artikel darüber in der Fachpresse veröffentlichen. Danach ist es nur noch eine Frage der Zeit, dass insbesondere die Soldatenhäuser, die in Münster, aber auch in den anderen Konversionsstädten verkauft wurden und zukünftig verkauft werden, bei der Bewertung durch Wertgutachter, Immobilienmakler und Bankmitarbeiter einen Abschlag wegen mangelnder Barrierefreiheit erhalten. Die Eigentümer, die zu teuer gekauft haben, werden das Nachsehen haben.

Falsch ist, dass ich mit meiner Forderung nach einem parlamentarischen Untersuchungsausschuss allein dastehe. Der Bundestagsabgeordnete Christoph Strässer sagte am 6.09.2013 in einer Podiumsdiskussion, zu der die Münsterschen Zeitung und center.tv die Bundestagskandidaten eingeladen hatten, dass es aufgrund der von mir ihm zugesandten Informationen eventuell in der nächsten Legislaturperiode zu einem parlamentarischen Untersuchungsausschuss kommen wird (siehe http://www.youtube.com/watch?v=u0_g1wqcfN8). Am 7.09.2013 direkt nach dieser Podiumsdiskussion schrieb mir Herr Würfel-Elberg, Vorsitzender der CDU-Ortsunion Gremmendorf und damals Gegenkandidat zu Sybille Benning bei der CDU-Wahl des/der Bundestagskandidaten-/kandidatin, er habe Frau Benning geraten, das von mir gelieferte Material unverzüglich an Finanzminister Wolfgang Schäuble und dessen Mitarbeiter zu geben mit der Information eines ggf. nahenden Untersuchungsausschusses, damit diese Berater von Herrn Schäuble im Rahmen der Dienstaufsicht meine Beweisführung prüfen können. Auch Herr Würfel-Elberg hatte offensichtlich erkannt, dass das von mir zusammengetragene Material und meine Argumentationskette genug Anfangsverdacht lieferte, um einen Parlamentarischen Untersuchungsausschuss bezüglich der BImA-Vorgehensweise bei der Bepreisung der Soldatenhäuser erfolgreich zu fordern. Bundestagsmitglied Hubertus Zdebel schloss sich bei der Gründungsversammlung der "Bürgerinitiative Wohnen in Münster" meiner Forderung nach einem Parlamentarischen Untersuchungsausschuss an (siehe Dateianhang »LINKE in Münster fordern Untersuchungsausschuss gegen BImA.jpg«).



Richtig ist allerdings, dass keiner dieser Politiker oder deren Parteigenossen bisher einen Parlamentarischen Untersuchungsausschuss einforderten oder auch nur den noch amtierenden Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble aufforderten, seiner Dienstaufsichtspflicht nachzukommen und bezüglich der BImA unverzüglich zu handeln. Jeder Tag, den diese Politiker zögerten, bedeutete vermutlich weitere Verkäufe von Soldatenhäusern zu überzogenen Preisen, jeder nicht genutzte weitere Tag bedeutete dann eventuell weitere Bürger in Münster und an anderen Konversionsstädten, deren aufgenommene Darlehen zur Finanzierung eines Soldatenhauses nicht durch den tatsächlichen Wert des Hauses abgedeckt sind, somit weitere überschuldete Bürger. Mit Recht kann ich somit zu dem Schluss kommen, dass ein großer Teil unserer Politiker von den Wählern zum Teufel geschickt werden sollten, vielleicht sogar rechtlich belangt werden sollten.



Raubtierkapitalismus

Richtig ist im Artikel die Aussage, dass die Lokalpolitiker aller Parteien und auch die Redakteure von Westfälische Nachrichten und Münstersche Zeitungen die Meinung vertreten: "Niemand zwingt die Leute dazu, Höchstpreise für die Briten-Wohnungen zu bieten.“ Traurig aber wahr: Politiker aus allen Parteien und diverse Redakteure von WN und MZ vertraten auch mir gegenüber diese Meinung. Meiner Meinung nach spiegelt diese Einstellung puren Raubtierkapitalismus wieder! Genauso können diese Politiker und Redakteure argumentieren, dass die Rentner, denen diverse Bankberater damals wertlose Lehmann-Zertifikate aufschwatzten, nicht hätten so gierig sein sollen und ihre Ersparnisse auf dem Sparbuch hätten liegenlassen sollen, auch dann, wenn die Zinsen für das Sparbuch oder für Festgeld die Inflationsrate seit Jahren unterschritt und diese Rentner also stetig einen Teil ihrer Ersparnisse einbüßten. Und denjenigen, die Lebensversicherungen abschließen und die 150 Seiten Kleingedrucktes nicht sorgfältig lesen, verstehen und notfalls einen Juristen zu Rate ziehen, sind doch selbst schuld, wenn sie nicht wissen, dass Lebensversicherungen zu keiner Leistung mehr verpflichtet sind, wenn sie in eine finanzielle Schieflage geraten, dass aber laut Vertrag der Versicherte auch in diesem Fall weiterhin die Beiträge zahlen muss. Das ist Ihnen neu? Dann hören Sie sich den Vortrag Kapitalvernichtende Lebensversicherung von Rico Albrecht an: http://www.youtube.com/watch?v=TIUnYoIHaJo

Sie halten es für unwahrscheinlich, dass Lebensversicherungen pleite gehen? Dann schauen Sie sich nachträglich den Presseclub vom 17.11.2013 mit dem Titel der Sendung "Was gegen die schrumpfende Altersvorsorge getan werden muss" unter http://www.ardmediathek.de/das-erste/presseclub/kleiner-zins-grosse-rentenluecke-was-gegen-die?documentId=18154972 an. Ich zitiere ab Minute 5 Sekunde 40:

»...Denn es werden auch alle betroffen, die eine Lebensversicherung haben. Denn die Lebensversicherer müssen die Prämien der Kunden anlegen. Sie können nicht in Aktien anlegen, sondern in Staatsanleihen und andere Zinsprodukte. Und die kriegen auch ein riesiges Problem, wenn die niedrigen Zinsen auf Dauer anhalten. Angenommen, es geht noch vier Jahre so weiter. Dann ist jede Lebensversicherung hier in Deutschland faktisch pleite. Das wird dann noch ganz unangenehm werden. Ich nehme nicht an, dass die Zinsen wieder steigen werden…. Solange diese Wirtschaftskrise anhält, werden alle Sparer in Probleme geraten…«

Natürlich kann ein Bürger mit durchschnittlichem oder geringem Gehalt ja einen Wertgutachter zu Rate ziehen, bevor er eines der Britenhäuser in Münster kauft. Solch ein Wertgutachten kostet locker 1.000 Euro. Wenn man im anschließenden Bietverfahren der BImA nicht zum Zug kommt, nicht verzagen: Die 1.000 Euro für das Wertgutachten sind zwar weg, aber bei 18 Britenhausstandorten hat man ja noch 17 Mal die Gelegenheit, für ein Wertgutachten ca. 1.000 Euro auszugeben und vielleicht (!) anschließend zum Zug zu kommen. Und wenn nicht, hat man zwar 18.000 Euro in den Sand gesetzt, muss sich aber keinen Leichtsinn vorwerfen lassen.

Bürger mit überdurchschnittlichem Gehalt bauen neu oder kaufen eine halbwegs neuwertige Wohnimmobilie statt eines hoch sanierungsbedürftigen Britenhauses aus den 50er bzw. 60er Jahren. Diese Bürger mit überdurchschnittlichem Einkommen sind tatsächlich nicht zu bedauern, wenn sie vor dem Kauf keinen Sachverständigen gegen entsprechendes Entgelt zu Rate ziehen. Und wer das Geld hat, für eines der freistehenden Britenhäuser am Rumphorstweg, für die die BImA Preisvorstellungen zwischen 410.000 € und 440.000 € nannte, eine entsprechende Summe zahlen zu können und sich vorher keine Verkehrswertschätzung durch einen Sachverständigen einholt, dem ist wirklich nicht zu helfen, wenn er irgendwann später feststellt, dass er völlig überteuert kaufte. Aber für solche wohlhabenden Dummköpfe erstellte ich auch nicht die Inhalte meiner Website. Mit meiner Website will ich denjenigen Normalverdienern helfen, die sich vielleicht gerade ein Reihenhaus oder eine Doppelhaushälfte leisten können, die aber nicht wissen, welchen Wert diese von der BImA angebotenen Britenhäuser tatsächlich haben, und die das Geld für ein Verkehrswertgutachten eben nicht aus der Portokasse zahlen können.

Mein Fazit aus derartigen Äußerungen von Politikern und Zeitungsredakteuren: Unsere Politiker und Zeitungsredakteure zeichnen sich durch eine derartige Realitätsferne aus, dass man, wenn man den freien Immobilienmaklern und den Mitarbeitern der BImA nicht über den Weg traut, auch kein Anlass mehr hat, sich bei den Politikern und Redakteuren in guten Händen zu glauben. Ich selbst jedenfalls kann in Anbetracht dieser offensichtlichen Ignoranz nur schier verzweifeln!

Aus dem inhaltlichen Zusammenhang gerissen ist im WN-Artikel die Behauptung, NRW-Bauminister Michael Groschek habe mir mitgeteilt, dass die BImA einen unabhängigen Drittgutachter mit der erneuten Ermittlung des Verkehrswertes beauftragt hätte. Der Redakteur Markus Lütkemeyer hat an dieser Stelle den einführenden Satz der Textpassage aus der Antwort von Herr Groschek unterschlagen: "Nach Aussagen der Stadt Münster wird für verschiedene Wohnstandorte vom Erstzugriffsrecht Gebrauch gemacht." Nur für die Paketverkäufe der Britenhäuser, bei denen die Wohn- und Stadtbau im Zusammenspiel mit anderen Münsteraner Wohnungsgesellschaften vom Erszugriffrecht Gebrauch machen wollte, sollte also ein unabhängiges Verkehrswertgutachten erstellt werden, nachdem die zuerst von der BImA genannte Kaufpreisvorstellung seitens der Wohn- und Stadtbau Münster GmbH als inakzeptabel abgelehnt wurde. Für diejenigen Soldatenhäuser, die einzelnen Bürgern zum Kauf angeboten werden, werden nach wie vor keine unabhängigen Verkehrswertgutachten erstellt!


Spätestens nach dem Erscheinen des WN-Artikels Britenwohnungen als Flüchtlingsheime? Große Not und hohe Preise am 5.10.2013 und des am selben Tag erschienenen Kommentars Teure Konversion: Verkauf der Britenwohnungen - Bima profitiert von der Wohnungsnot in Münster sollte den Lesern klar geworden sein, wie tölpelhaft, einfältig und leichtgläubig sich die Stadtverwaltung, die Wohn- und Stadtbau Münster GmbH und die Lokalpolitiker bezüglich der Konversion verhalten haben.

In einer Presseerklärung vom 12.09.2013 schrieb der SPD-Bundestagsabgeordnete Christoph Strässer aus Münster anlässlich der Gründungsversammlung der Bürgerinitiative "Wohnen in Münster": »Ich begrüße die politische Initiative der Bürgerinnen und Bürger, die sich um die Wohnsituation in Münster sorgen, sehr...«. Und Grünen-Ratsmitglied Gerhard Joksch sagte sinngemäß in der Gründungsversammlung, dass die Politik und die Stadtverwaltung bezüglich Wohnungspolitik die letzten zehn Jahre völlig versagt hätten. Damit gibt Herr Joksch indirekt zu, dass auch er und seine Partei bezüglich Wohnungspolitik versagt haben, und Herr Strässer sagt indirekt aus, dass es in Münster nun einer Bürgerinitiative bedarf, um das zu richten, was die Lokalpolitiker und die für Wohnungspolitik zuständigen Mitarbeiter der Stadtverwaltung verbockt haben.


Interessant ist im gesamten Konversionszusammenhang übrigens die BImA-Presseerklärung Konversion in Heidelberg: Stadt und BImA vereinbaren kooperatives Vorgehen vom 22.10.2013: »...Um die Konversionsziele möglichst gut umsetzen zu können, beabsichtigt die Stadt Heidelberg, die Konversionsflächen zunächst zu erwerben, um diese dann an geeignete Investoren weiterzugeben. Dabei hat sie sich mit der BImA auf ein gemeinsames Vorgehen zur Wertermittlung verständigt. Ein bundesweites Novum... Für die BImA hat das Heidelberger Vorgehen Modellcharakter, das auch auf andere Konversionsprojekte übertragbar ist. Anlass für die BImA, diesen Prozess in besonderer Weise untersuchen zu lassen: Die Technische Universität München begleitet die BImA und die Stadt Heidelberg bei ihren Besprechungen und Veranstaltungen und führt Gespräche mit allen Beteiligten, um sich ein Bild der Arbeit vor Ort zu machen...«.

Auch die Politiker und städtischen Mitarbeiter aus Heidelberg erscheinen mir wenig sachkundig, dafür eher blauäugig: Mit jedem Kauf und Weiterverkauf fallen als Kaufnebenkosten die Grunderwerbsteuer, Notarkosten und Kosten für die Eintragungen ins Grundbuch an. Eine Immobilie wird allein dadurch für den Endverbraucher, egal ob Käufer oder Mieter, immer teurer, denn die doppelt bis x-fach anfallenden Kaufnebenkosten saldieren sich und gehen zu Lasten des Endverbrauchers. Preiswerter Wohnraum entsteht so garantiert nicht. Und auch in Heidelberg muss sich die BImA ja an geltende Gesetze halten und darf der Stadt Heidelberg keine Rabatte beim Verkauf von "Bundestafelsilber" einräumen.


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