Quelle:
Ratsvorlage V/0728/2012 - Standorte-Entwicklungskonzept Briten-Wohnungen in Münster - Zielkonzept für die 18 Wohnstandorte vom 2.10.2012, beschlossen vom Rat der Stadt Münster am 7.11.2012
- folgekostenbezogene Positionierung -
Als Folge der freiwerdenden, durch die britischen Stationierungskräfte bisher genutzten Wohngebäude werden Infrastrukturkosten, primär in Form sozialinfrastruktureller Folgekosten ausgelöst. Diese Kosten fallen an, da die Kinder der britischen Soldaten keine öffentlichen/städtischen Einrichtungen wie Kinderspielplätze, Kindertagesstätten und/oder Grundschulen genutzt haben, sondern bestehende eigene Einrichtungen der britischen Streitkräfte auf den Kasernenarealen oder Wohnstandorten; die Wiedernutzung der ’Britenwohnungen’ stellen insofern für die Stadt unter Daseinsvorsorgegesichtspunkten „neue“ Wohneinheiten und Haushalte dar.
Auf Grundlage erster grober Abschätzungen in Einbindung der städtischen Fach- und Bedarfsämter könnten sich durch den Übergang der Bestandsbauten samt Neubauoptionen (ca. 1.200 Wohneinheiten) öffentliche Infrastrukturbedarfe für Kinderspielplätze, Kindertagesstätten und Grundschulerweiterungen in einer perspektivischen Gesamt-Größenordnung von ca. 20 Mio € als potenzielle Baukosten ergeben. Es bleibt weiteren Prüfungen und späteren (politischen) Entscheidungen vorbehalten, inwieweit diese Versorgungsstrukturen, insbes. im Bereich der Kindertageseinrichtungen, durch die Stadt selbst oder durch Dritte finanziert und realisiert würden. Die grob geschätzten Aufwendungen entständen bedingt durch den nur sukzessiven Freizug der Standorte, die notwendigen planerischen Entwicklungszeiträume für Bauleitplanung für die Mehrzahl der Standorte und Vermarktungsphasen in einem mittelfristigen Zeitraum auf mehrere Jahre verteilt.
Auf Grundlage des gegenwärtigen Kenntnisstandes könnte dies in einer Aufteilung auf die drei einschlägigen Themen der Daseinsvorsorge bedeuten:
- KiTa: ca. 14,4 Mio € (Annahmen: komplette Bestandsauslastung; je zusätzliche 50 Wohneinheiten eine neue KiTa-Gruppe; multipliziert mit durchschnittlichen Erfahrungs-Baukosten aus den letzten Jahren);
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Grundschulen: ca. 5,0 Mio € (Annahmen: Ertüchtigung/Erweiterung bestehender Standorte; nur sehr grob mögliche, stadttteilbezogene Plausibilitätsabschätzung der perspektivischen Auslastungen/Bedarfe; Annahme eines Mixes unterschiedlicher Baustandards; multipliziert mit durchschnittlichen Erfahrungs-Baukosten aus den letzten Jahren);
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Kinderspielplätze: ca. 0,6 Mio € (Annahme: durch Ratsbeschluss fixierte Zielquote, 1,65 qm öffentlicher Fläche für Kinderspiel je Einwohner; multipliziert mit durchschnittlichen Erfahrungs-Baukosten aus den letzten Jahren).
Der Position der Stadt zur umfassenden Beteiligung an diesen evtl. Kostenlasten steht folgende Positionierung der BImA gegenüber: Es kann für die Wohnsiedlungen, die aufgrund bestehender Baurechte errichtet wurden bzw. für die aktuell entsprechendes Baurecht besteht (z.B. rechtskräftiger Bebauungsplan oder § 34 BauGB), aus dem BauGB keine Verpflichtung zur Zahlung von Infrastrukturkosten hergeleitet werden; eine Zahlung von Infrastrukturkosten ohne Rechtsgrundlage ist der Bundesanstalt aufgrund der Regelungen der Bundeshaushaltsordnung nicht erlaubt.
Vor dem Hintergrund der evtl. Kostendimension sowie der aktuellen Verhandlungspraxis gegenüber anderen Entwicklern und Investoren von Wohngebieten wird die Verwaltung das Thema dennoch noch einmal besetzen und in die Verhandlungen einspeisen; Mindestziel ist die Vereinbarung der Kostenbeteiligung bezogen auf den Anteil der durch neue Bauleitplanung erwünschten Neubaukonzepte und deren maßnahmenbedingte Folgekosten.
Grundsätzliches Einverständnis besteht zwischen BImA und Stadt über die Sicherung von bedarfsbegründeten Gemeinbedarfsflächen innerhalb der Wohnstandorte und die Veräußerung dieser Flächen an die Stadt (zur infrastrukturellen Standortsicherung vgl. ebenfalls Anlage 2d zur Vorlage).