Mehrwert von barrierefreiem Bauen – "Design für Alle"
Wie baut man barrierefrei bzw. barrierearm?

Nicht barrierefreie Wohnimmobilien haben einen geringeren Wert

Wenn bundesweit die Bevölkerungszahl stagniert oder sogar sinkt, so stagniert oder sinkt irgendwann auch die Nachfrage nach Wohnungen, spätestens dann, wenn die augenblicklich steigende Nachfrage nach kleinen Wohnungen für Singlehaushalte und Paarhaushalte befriedigt ist. Wenn nun aufgrund des Mangels an barrierefreien oder barrierearmen Wohnungen deren Mieten bzw. Kaufpreise stetig steigen, was zumindest in Großstädten nachweisbar ist, bedeutet das bei stagnierender oder fallender Gesamtnachfrage nach Wohnungen zum Kauf oder zur Miete, dass besonders Mieten und Kaufpreise für nicht barrierefreie Wohnimmobilien langfristig fallen werden. Wer also heute nicht barrierefrei baut oder kauft, muss bei einem späteren Verkauf damit rechnen, dass der Wert des Gebäudes nicht linear, sondern überproportional gefallen ist - im Gegensatz zu barrierefreien Wohnimmobilien.

Laut der Antwort des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung vom 8.01.2013 auf meine Anfrage vom 20.12.2012 gehören die Barrierefreiheit bzw. der Grad der Barrierearmut eines Gebäudes zu den unter § 6 Absatz 5 Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmWertV) beispielhaft aufgeführten Grundstücksmerkmalen. Diese sind im Gutachten aufzuführen und nach §§ 2 Satz 1, 4 Absatz 2 ImmoWertV der Grundstückwertermittlung zugrunde zu legen. In der Sachwertrichtlinie (SW-RL) würden beispielhafte Ausstattungsmerkmale aufgeführt, die der Einordnung in die unterschiedlichen Gebäudestandards dienen und Bezug zur Barrierefreiheit bzw. behindertengerechten Ausführung haben.

Diese Klarstellung seitens des Bundesministeriums besagt, dass von nun an Wertgutachter bei der Ermittlung des Verkehrswerts einen Abschlag vornehmen müssen, wenn die Wohnungen nicht barrierefrei sind, einen größeren Abschlag vornehmen müssen, wenn die Wohnungen nicht einmal barrierearm sind und einen noch größeren Abschlag, wenn sie sich unter vertretbaren Kosten nachträglich nicht barrierefrei oder zumindest barrierearm umgestalten lassen.

Sprengnetter Immobilienbewertung wird das Kriterium "Barrierefreiheit" in seine Software integrieren.

Sprengnetter Immobilienbewertung ist der Marktführer für Software zur Verkehrswertermittlung von Immobilien und der Herausgeber eines Lehrbuchs sowie einer Loseblattsammlung, die in fast allen Verkehrswertgutachten als Quelle genannt wird. Aufgrund der Antwort des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung vom 8.01.2013 regte ich bei Sprengnetter Immobilienbewertung an, den Grad der Barrierefreiheit in deren Software aufzunehmen und den Wertgutachtern eine Art Checkliste als ausdruckbare Hilfe anzubieten, auf der der Gutachter während der Besichtigung einer Immobilie kurz ankreuzen kann, ob die Wohnung und alle Räume der Wohnung als auch die Terrasse oder der Balkon barrierefrei erreichbar sind, ob die Türen breit genug und das Bad barrierefrei sind usw., oder ob diese Details nachträglich unter vertretbaren Kosten barrierefrei umgestaltbar sind. Sprengnetter Immobilienbewertung antwortete mir, dass meine Anfrage der Anlass war, das Thema "Barrierefreiheit in der Immobilienbewertung" neu zu überdenken. Als Ergebnisse wurden mir mitgeteilt:
Diese Ergebnisse sind meiner Meinung nach bahnbrechend. Andere Hersteller von Software für Immobilienbewertung werden dem Marktführer folgen und ebenfalls das Kriterium "Barrierefreiheit" in ihre Software integrieren. Somit sind Wertgutachter zukünftig bei der Anwendung der Software mehr oder weniger gezwungen, den Grad der Barrierefreiheit der zu bewertenden Immobilie zu bestimmen. Beispielsweise werden Reihenhäuser und Doppelhaushälften, die im Erdgeschoss in der Regel nur ein Gäste-WC, jedoch kein Bad und kein separates Zimmer haben, welches man als Schlafzimmer nutzen kann, einen Abschlag bei der Wertermittlung erhalten. Auch Zugänge zu Terrassen und Balkonen, die durch einen Rollstuhlfahrer nicht barrierefrei passierbar sind, werden zu einem Wertabschlag führen. Natürlich führen dann auch nicht passierbare Hauseingänge und Obergeschosse und Keller, die für einen Rollstuhlfahrer nicht erreichbar sind, zu einem geringer ausfallenden Verkehrswert. Das wiederum bedeutet, dass sich Jeder zukünftig genau überlegen sollte, ob er eine nicht barrierefreie oder zumindest barrierearme Wohnimmobilie kauft oder baut. Selbstverständlich kann man auch weiterhin eine nicht barrierefreie und auch nicht barrierearme Wohnimmobilie kaufen, jedoch zu einem entsprechend verminderten Kaufpreis, sodass man bei einem späteren Verkauf keinen Verlust macht. Die meisten Soldatenhäuser, die die BImA in Münster und an anderen Konversionsstandorten verkauft, sind nicht barrierefrei, nicht barrierearm und zu vertretbaren Kosten auch nicht nachträglich barrierearm umgestaltbar.

verbreitete Vorurteile gegen barrierefreies Wohnen

Bezüglich barrierefreien Bauens gibt es viele Vorurteile, dass das nur für Behinderte interessant sei, dass das unansehnlich oder nicht komfortabel sei, dass das wesentlich mehr Kosten verursachen würde usw. Leider haben sich bisher immer noch viel zu wenige Architekten und Bauherren mit dem Thema auseinander gesetzt. Die Tochter eines Vaters, der aufgrund einer Krankheit plötzlich zum Rollstuhlfahrer wurde, erzählte mir, wie toll sie die gepflasterte Rampe und die Schiebetüren (alles nachträglich gebaut) findet, weil sie mit dem Kinderwagen nun viel bequemer in das Haus kommt, die Schiebetüren weniger Platz einnehmen usw.

Barrierefreies Bauen – Design für Alle

"Ein heute geborenes Kind kann mit mehr als 90 Jahren Leben rechnen. Oder: Die Hälfte der heute Geborenen kann 100 Jahre alt werden." (Rembrandt Scholz vom Max-Planck-Institut)

Doch wie viele der älteren Menschen sind ohne Behinderung? Je älter wir werden, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass irgendwann geistige (Altersdemenz) oder körperliche Behinderungen hinzukommen. Die Unsicherheit beim Laufen und Treppensteigen wächst mit zunehmendem Alter. Viele ältere Menschen nutzen deshalb einen Rollator. Doch oft reicht der Rollator irgendwann nicht mehr aus, und man lässt sich temporär im Rollstuhl schieben, weil man zu Fuß größere Strecken nicht mehr schafft. Aus der temporären Nutzung des Rollstuhls wird dann oft eine ständige Nutzung, und spätestens dann hat man ein Problem, wenn die eigene Wohnung nicht barrierefrei ist: Man kommt nicht mehr die Treppe hoch, wenn sich Bad und Schlafzimmer im Obergeschoss befinden. Man kommt nicht mehr ins Bad, wenn die Tür zum Badezimmer zu schmal für den Rollstuhl ist, oder wenn das Bad selbst so wenig Fläche hat, dass man dort mit einem Rollstuhl nicht mehr rangieren kann. Man kann nicht mehr heraus auf die Terrasse, wenn die Terrassentür eine Schwelle hat, und man kommt nach einer Spazierfahrt mit dem Rollstuhl nicht mehr zur Wohnungstür, wenn die Wohnungstür höher als der Bürgersteig ist und nur über Stufen zu erreichen ist.

Immer mehr Gehbehinderte nutzen einen Elektrorollstuhl, um in der Stadt größere Strecken zurückzulegen. In Münster werden nach und nach alle Bushaltestellen barrierefrei umgebaut. Der Gehweg und der Bordstein werden höher gelegt, und die öffentlichen Busse senken sich per Hydraulik ab, sodass ein Rollstuhlfahrer problemlos hinein- und herausfahren kann. Die Technik der Rollstühle wird immer besser. Sie drehen auf der Stelle, benötigen also weniger Fläche zum Rangieren. Es gibt Rollstühle, deren Sitzfläche sich elektrisch so anheben lässt, dass der Rollstuhlfahrer anschließend in Augenhöhe mit Nichtbehinderten ist und die Kommunikation dadurch wesentlich vereinfacht ist. Mit solch einem Rollstuhl kann der Rollstuhlfahrer auch an jeder Theke sitzen. Es gibt auch Rollstühle, deren Sitz und Rückenlehne sich in eine Liegefläche verwandeln können, sodass der Rollstuhlfahrer zwischendurch ein kleines Nickerchen machen kann und somit länger unterwegs sein kann, ohne zu ermüden und vom Rollstuhl in ein Bett wechseln zu müssen, um die Glieder lang machen zu können.

Somit wäre selbstbestimmtes, von der Hilfe Anderer weitgehend unabhängiges Leben für körperlich Behinderte vielfach möglich, wenn es nicht vor der eigenen Haustür oder im Flur vor der eigenen Wohnung enden würde: Da sind dann plötzlich eine oder mehrere Stufen zur Haustür, die man mit dem Elektrorollstuhl nicht überwinden kann. Oder der Hausflur ist so eng, dass man mit dem Elektrorollstuhl nicht um die Ecken kommt. Oder es gibt keine Möglichkeit, sich vom Elektrorollstuhl in denjenigen Rollstuhl umzusetzen, den man in der Wohnung nutzt, und den Elektrorollstuhl im Hausflur zu parken, weil der Flur dafür keinen Platz bietet. Denn man möchte ja nicht mit den Reifen, die draußen dreckig geworden sind, anschließend durch die Wohnung fahren.

Besonders Doppelhaushälften und Reihenhäuser sind oft nicht im Geringsten barrierearm. Im Erdgeschoss gibt es oft nur ein Gäste-WC und keinen separaten Raum, den man als Schlafzimmer nutzen kann, wenn ein Bewohner nicht mehr die Treppe zum Obergeschoss hochsteigen kann. Auch Sessellifte sind diesbezüglich übrigens nur eine teure Zwischenlösung, denn sie setzen voraus, dass der Gehbehinderte sich aus eigener Kraft aus einem Rollstuhl in den Sessellift setzen kann und umgekehrt. Je behinderter der Gehbehinderte ist, je länger er im Rollstuhl gesessen hat (Muskelschwund aufgrund mangelnder Bewegung) und je größer sein Körpergewicht ist, desto weniger ist er zu diesem Umsetzen in der Lage. Auch der Lebenspartner hat bei steigendem Alter dann irgendwann nicht mehr die Kraft, die Sicherheit und das Geschick, dem Gehbehinderten beim Umsetzen vom Rollstuhl in den Sessellift zu helfen. Einziger Ausweg ist dann oft der Umzug in eine barrierefreie Wohnung. Ein junges Ehepaar kann den pflegebedürftig werdenden Elternteil in solch einem Haus dann nicht unterbringen, auch wenn die Bereitschaft dazu bestünde. Der Umzug in ein Pflegeheim ist dann zwingend, auch wenn die finanziellen Mittel zur Kostenbeteiligung am Wohnheimplatz nicht vorhanden sind.

Zahl der Pflegefälle verdreifacht sich

Quelle: Westfälischen Nachrichten am 5.12.2012 oder auch hier:
http://www.welt.de/newsticker/news3/article111807765/Umfrage-Zahl-der-Pflegebeduerftigen-wird-drastisch-steigen.html?config=print

»BERLIN (dapd). Die Zahl der Menschen mit einem Pflegefall in der Familie wird sich einer Umfrage zufolge in den nächsten Jahren nahezu verdreifachen. Derzeit haben zehn Millionen Menschen pflegebedürftige Angehörige, wie aus einer gestern präsentierten Studie des Instituts Allensbach hervorgeht. Im Jahr 2022 könnte dies bereits 27 Millionen Deutsche betreffen: Jeder Vierte geht laut der Studie davon aus, dass in den kommenden fünf bis zehn Jahren ein Familienmitglied pflegebedürftig wird. 62 Prozent der Befragten kümmern sich selbst um die Betreuung. Die Hauptlast tragen dabei die Frauen, so Instituts-Geschäftsführerin Renate Köcher."

Diese wahrscheinliche Zunahme an Pflegebedürftigen, die durch Familienangehörige gepflegt werden, kann zukünftig alleine deshalb gar nicht aufgefangen werden kann, weil beispielsweise fast alle Reihenwohnhäuser und Doppelhaushälften so konzipiert sind, dass das Erdgeschoss kein barrierefrei umgestaltbares Bad und neben dem Wohnzimmer keinen zusätzlichen Raum hat, den man als Schlafzimmer für einen Pflegebedürftigen nutzen kann. Viele Familien sind bereits jetzt und werden zukünftig noch mehr gezwungen sein, pflegebedürftige Angehörige in einem Pflegeheim unterzubringen, weil die eigene Wohnung für die Pflege eines Angehörigen nicht geeignet ist.«

Demographischer Wandel – Bauen für alle Generationen

Quelle: http://dabonline.de/2012/08/01/bauen-fur-alle-generationen
Veröffentlicht am 1. August 2012 von Wolfgang Schneider, Präsident der Architektenkammer Niedersachsen

»Der demografische Wandel verändert unsere Gesellschaft. Generationenübergreifendes Wohnen ist deshalb ein aktuelles, sehr konkretes Thema. Wie sich Architekten damit auseinandersetzen, war soeben beim Tag der Architektur im niedersächsischen Uslar zu besichtigen. Den Wunsch nach einem Leben in Gemeinschaft haben immer mehr Menschen. Alt und Jung unter einem Dach ist ja kein neues Modell. Es war seit jeher der familiäre Normalfall, den wir in den letzten Jahren, während einer Phase der Individualisierung, aus den Augen verloren haben.

Umso erfreulicher, dass die Menschen sich allmählich wieder auf die Ideale des Miteinanders rückbesinnen. Sie erkennen, dass gemeinsames Leben und Wohnen der unterschiedlichen Generationen eine Qualität an sich sein kann. Diesem Paradigmenwechsel muss man auch baulich entgegenkommen. Alte Menschen wollen selbstbestimmt wohnen, und zwar so lange wie möglich. Barrierefreiheit von Häusern, Wohnungen und Gärten ist nur ein Thema, mit dem sich der Berufsstand der Architekten auseinanderzusetzen hat. Durch die bedarfsgerechte Anpassung des Bestandes bis hin zur Planung entsprechender Neubauten entsteht ein neuer und zukunftsträchtiger Markt. Ob Senioren-WGs, der Zusammenschluss von Singles oder Alleinerziehenden, die Großfamilie oder das gemeinschaftliche Wohnen von Menschen mit Behinderungen – für all diese Formen gilt es, individuelle, flexible und hochwertige architektonische Lösungen zu finden. Architekten müssen diese Ansprüche erkennen, in ihren Entwürfen zusammenführen und zu einem Gesamtkonzept formen.«

Was wäre eigentlich, wenn Barrierefreiheit schon jetzt überall der Normalzustand wäre?

(Nur Gedankenspiele, oder schon sehr nahe an der Realität?)

Quelle: http://dabonline.de/2012/08/01/bauen-fur-alle-generationen

Um es vorweg zu nehmen: "Leben ohne Barrieren" würde es trotzdem geben. Allerdings würde sich unser Lebensumfeld völlig anders darstellen. Auf Straßen und Plätzen gäbe es weniger Stolperfallen, Mütter mit Kinderwagen und Rollstuhlfahrer würden sich auf entsprechenden Straßenbelägen leichter bewegen können, und an den Fahrkartenautomaten würde sich jeder schnell an übersichtlichen und gut erkennbaren Tafeln zurecht finden. Ja sogar der Rollstuhlfahrer könnte ohne fremde Hilfe den Bahnsteig erreichen und mühelos in den Zug steigen. In öffentlichen Gebäuden gäbe es in Treppenhäusern einen zweiten Handlauf für Kinder und Kleinwüchsige und überall wäre es hell und freundlich, so dass auch sehgeschwächte Menschen keine visuellen Erkennungsprobleme hätten.

Vor allem aber wären Gebäude über Rampen oder schwellenlose Übergänge mühelos erreichbar, Türen würden sich leichter öffnen und schließen lassen und auf Treppen gäbe es weniger Sturzgefahren. Weniger Sturzgefahren aber auch durch rutschsichere Bodenbeläge und blendfreies Licht. Und im Wohnbereich? Da hätten wir ein wahres Wohnparadies. Breite Türen und Durchgänge (natürlich schwellenfrei), die auch mit Einkaufstaschen, einem Rollator oder einem Rollstuhl mühelos zu durchqueren sind, Fenster an der Unterseite zu öffnen, Schalter und Steckdosen in optimalen Höhen und viele nützliche Steuerungsmechanismen, die das Leben erleichtern.

Natürlich gäbe es keine törichten Wohnebenen mehr oder aber es gäbe Vorrichtungen für eine mühelose Überwindung solcher Ebenen. Die Bewegungsfreiheit könnte voll genutzt werden. überall gäbe es Platzreserven für den Fall, dass ein Rollstuhlfahrer im Hause wäre. Bad und WC wären natürlich auf die Bedürfnisse aller Familienmitglieder abgestimmt, sodass nicht nur die bodengleiche Dusche ohne Hindernisse begeh- oder befahrbar wäre, sondern auch die Badewanne eine praktische und ansehnliche Einstiegshilfe hätte. Das WC wäre entweder höhenverstellbar oder höhenangepasst und fortschrittlichhygienebewusste Menschen hätten sogar ein komfortables Dusch-WC. Auch der Waschtisch wäre so angebracht, dass man sich im Krankheitsfalle sitzend pflegen kann und Kinder sich ohne "Fußbänkchen" die Zähne putzen könnten (also Höhenanpassung für die ganze Familie).

Im Schlafzimmer wären die Betten hoch genug, um auch jüngeren Leuten mit Rückenbeschwerden ein leichtes Aufstehen zu ermöglichen und der (begehbare) Kleiderschrank mit Schwebetüren ermöglichte mit seiner Ausstattung und seinen Teleskopkleiderstangen einen leichten Zugriff auf alles, was gebraucht wird. In der Küche wäre fast alles höhenverstellbar und bei kurzen Arbeitswegen alles leicht zugänglich und übersichtlich.

Eine Vision? Ganz bestimmt nicht, denn alle diese Möglichkeiten gibt es bereits. Und L.o.B.-Partnerbetriebe (Architekten in Ihrer Nähe) setzen diese Möglichkeiten für Sie real nutzbar um, exakt zugeschnitten auf Ihren Bedarf.


Videos zum barrierefreien und seniorengerechten Wohnen

Videobeitrag mit Prof. Dr. Barbara Klein zur Ausstellung zum Barrierefreien Wohnen und Leben an der Fachhochschule Frankfurt am Main
https://www.fh-frankfurt.de/de/fachbereiche/fb4/service_und_einrichtungen/ausstellung_barrierefrei.html
oder
http://www.youtube.com/watch?v=pDlGVuz_G7U&feature=youtu.be

Tutorial: Barrierefreie Dusche
http://www.youtube.com/watch?v=KETTT541xek

Tutorial: Barrierefreie Toilette
http://www.youtube.com/watch?v=iCUgJgFvp-E

Tutorial: Barrierefreies Waschbecken und barrierefreie Wohnungstüre
http://www.youtube.com/watch?v=pxwDwHa6FpQ

Tutorial: Notruf im Bad
http://www.youtube.com/watch?v=J3Isz5oxDQY

Tutorial: Lichtdusche
http://www.youtube.com/watch?v=vKmlxpjmq_8

Im Gespräch mit Innenarchitektin Bettina Rudhof: Komfortables Wohnen und Leben
http://www.youtube.com/watch?v=9iq5yLmJ1PY

Kosten von Barrierefreiheit

Zu den Mehrkosten werfen Sie einen Blick auf http://nullbarriere.de/kosten.htm. Ein mir bekannter Versorgungstechniker meinte, dass Barrierefreiheit rein nach DIN 18040-2 bei mehrgeschossigen Häusern wegen des dann notwendigen Aufzugs zwar Mehrkosten verursachen würde, dass sich diese Mehrkosten aber reduzieren würden, je mehr Wohnungen durch einen Aufzug erreicht würden (die Kosten verteilen sich dann auf mehr Bewohner), und je mehr Barrierefreiheit zum Baustandard würde und man dadurch barrierefreie Lösungen "von der Stange kaufen könne". Bezüglich Zukunftssicherheit und Werterhalt einer Immobilie, so meinte er, müsse man aber inzwischen unbedingt auch mindestens den Passivhausstandard einhalten. In Münster ist inzwischen für Neubaugebiete der Münster-Niedrigenergiehaus-Standard vorgeschrieben, eine abgemilderte Form des Passivhausstandards. Spätestens in zwei Jahren soll dann der Passivhausstandard für Neubauten Pflicht werden. Man machte eine Untersuchung, wie schnell sich der Passivhausstandard im Vergleich zu Niedrigenergiehaus amortisiert: Maximal acht Jahre, und danach hat man keine Heizkosten mehr, jedoch einen erheblich höheren Wiederverkaufswert.

barrierefreies Bio-Solar-Haus statt barrierefreies Passivhaus

Als Alternative zum Passivhaus stieß ich auf das Bio-Solar-Haus, das wie das Passivhaus eine Energiebilanz hat, die auf das Jahr summiert gegen Null Euro geht. Jedoch hat das Bio-Solar-Haus aufgrund seiner sehr einfachen und wenig reparaturanfälligen Haustechnik geringere Folgekosten als ein Passivhaus und ein gesünderes Wohnklima.


Jedoch muss man die DIN 18040-2 nicht bis auf das i-Tüpfelchen berücksichtigen, um so barrierearm zu bauen oder ein Haus nachträglich barrierefrei umzugestalten, dass selbst ein Rollstuhlfahrer darin gut klarkommt und selbstbestimmt, das heißt weitgehend ohne fremde Hilfe darin wohnen und leben kann. Dann fallen die Mehrkosten bei Neubau entsprechend niedriger aus oder gehen sogar gegen Null Euro, und für eine nachträgliche barrierefreie Umgestaltung gibt es finanzielle Unterstützung vom Staat in Form von zinsgünstigen Krediten oder auch Einmalzahlungen.

Was den Mehrwert und die Steigerung des Wiederverkaufswerts angeht, muss man heute über viele Dinge komplett neu nachdenken. Einfamilienhäuser müssen flexibel gebaut werden, damit sie sich den sich ändernden Lebensumständen anpassen können. Sieht man beispielsweise in der Planung eines Einfamilienhauses vor, so kann man aus dem Einfamilienhaus schnell ein Haus mit Einliegerwohnung machen, wenn die Kinder ausgezogen sind. Eine der Wohnungen vermietet man dann, und Mieteinnahmen sind eine zusätzliche Altersversorgung. Schaut man sich die hohe Scheidungsrate an und fragt bei einem Neubaugebiet nach zehn Jahren nach, wie viele der Häuser bereits den Eigentümer gewechselt haben, weil es beispielsweise zu einer Scheidung kam und die geschiedene Frau mit ihren Kindern das Haus finanziell nicht halten konnte, so würde das nicht geschehen, wenn nach Auszug des Ehemanns die Frau das Dachgeschoss als eigenständige Wohnung vermieten könnte. Sie könnte dann mit den Kindern im Erdgeschoss wohnen bleiben und mit den Mieteinnahmen aus dem Obergeschoss die weitere Abzahlung des Darlehns gewährleisten.

Checkliste "Bauen für Alle – BARRIEREfrei!"

Was muss man beachten, wenn man eine zum Verkauf angebotene Wohnimmobilie auf den Grad der Barrierefreiheit überprüfen möchte, oder wenn man als Bauherr ein barrierefreies oder zumindest barrierearmes Haus errichten möchte? Und wie kann man eine Wohnung oder ein Haus nachträglich barrierearm umgestalten? Der Arbeitskreis der Behindertenbeauftragten NRW hat die Checkliste "Bauen für alle – barrierefrei!" erarbeitet. Diese wird auch von der Stadt Münster zum Herunterladen angeboten und ist eine wichtige Planungshilfe:

http://komm.muenster.org/publikationen/Checkliste_Muenster_barrierefrei_2012.pdf

Nachfolgend einige Passagen aus Kapitel "V. Barrierefreier Wohnungsbau":

Die DIN 18040-2 benennt die Anforderungen an barrierefreie Wohnungen. Dabei wird unterschieden zwischen barrierefrei nutzbaren Wohnungen und barrierefrei und uneingeschränkt mit dem Rollstuhl nutzbaren Wohnungen. Die DIN 18040-2 berücksichtigt nicht nur die Bedürfnisse von Menschen mit motorischen Einschränkungen, sondern auch die Bedürfnisse von Menschen mit Sehbehinderung, Blindheit und Hörbehinderung.

Bei der Beachtung folgender Punkte können beim Neubau ohne Mehraufwand weitgehend barrierefreie Wohnungen geschaffen werden, die natürlich auch für alle Menschen ohne Behinderung geeignet sind. Solche Wohnungen können später ohne erheblichen Aufwand in vollständig barrierefreie Wohnungen umgewandelt werden, so dass Betroffenen ein Umzug und ein Verlust des gewohnten Lebensumfeldes erspart bleibt.
Die DIN 18040-2 und viele andere wichtige Fakten zur Barrierefreiheit finden Sie auf der Website http://nullbarriere.de. Dort finden Sie auch bautechnische Produkte zur Barrierefreiheit und deren Hersteller.


Oft hört man Einschätzungen wie: "Wenn sich in einem Bad nur eine bodengleiche Dusche befindet, mag das für einen Rollstuhlfahrer von Vorteil sein. Für einen nicht behinderten Menschen kann es aber auch ein Nachteil sein, wenn für den Einbau einer Badewanne erst der Rückbau der bodengleichen Dusche notwendig wird."

Die meiner Meinung nach optimale Lösung für Bäder ist eine Schiebetür statt einer Flügeltür. Und am Besten ist es, wenn diese Schiebetür bei Neubauten direkt in die Wand eingelassen wird, statt vor der Wand hin- und herzugleiten. Ich entdeckte bei einem barrierefreien Haus sogar eine Hauseingangsschiebetür, die leider von einem Tischler speziell angefertigt werden musste, weil der Bauherr angeblich solch eine Lösung nicht von der Stange kaufen konnte.

Wenn ein Badezimmer mit bodentiefer Dusche groß genug ist, kann man eine freistehende Badewanne (Badewanne auf Füßen) kaufen und zur Hälfte in die Dusche stellen, um beispielsweise in einer Mietwohnung die Umbaukosten zu vermeiden. Der nachfolgende Mieter ist vielleicht auf die bodentiefe Dusche wieder angewiesen. Man muss ein wenig nachdenken und nach Produkten im Internet recherchieren. Anders herum (vorhandene Badewanne oder nicht bodentiefe Dusche in bodentiefe Dusche umgestalten) geht es nur mit höherem Aufwand. Doch wer aufgrund einer Behinderung diesen Umbau machen muss, bekommt dafür öffentliche Zuschüsse.

Nachfolgend vier Beispiele für Badewanne-/Duschkombinationen mit Einstiegshilfe:









Nachfolgend drei Beispiele für freistehende Badewannen, die man nachträglich in ein Bad mit bodentiefer Dusche stellen kann, wenn einem diese Dusche nicht reicht:








Nachfolgend ein Beispiel für einen Waschtisch ohne sichtbaren Sifon, der von einem Rollstuhlfahrer unterfahren werden kann:





Nachfolgend einige Beispiele für bodentiefe Duschen bzw. fast bodentiefe Duschen. Bei den "fast" bodentiefen Duschen muss man die Duschwanne nur ein wenig tiefer in den Boden einlassen, um bodentiefe Duschen zu erhalten. In zwei der Duschen finden Sie bereits eine Sitzbank. Man kann aber auch einen verstellbaren und hochklappbaren Sitz an die Wand montieren lassen, damit sich ein Gehbehinderter während des Duschens hinsetzen kann.


















Nachfolgend beispielhaft einige Internetlinks zu Herstellern von barrierefreien Badprodukten: Weitere Produkte und deren Hersteller finden Sie beispielsweite unter http://nullbarriere.de/barrierefreie-produkte.htm.

Ich spreche bewusst immer von Barrierefreiheit (nach geltenden DIN-Normen) und von Barrierearmut. Ein Einfamilienhaus, aber auch die oberen Stockwerke in einem Mehrfamilienhaus müssen nicht komplett nach allen Punkten der DIN-Norm 18040-2 für barrierefreies Bauen gestaltet werden. Oft reichen nur bestimmte Maßnahmen, die sicherstellen, dass ein Rollstuhlfahrer ohne fremde Hilfe in seine Wohnung kommt und dort in alle Räume. Viele Rollstuhlfahrer können auch eine Badewanne nutzen. Es gibt Sitzauflagen für Badewannen. Der Rollstuhlfahrer fährt neben die Badewanne, klappt die eine Armlehne des Rollstuhls nach hinten weg und zieht sich auf die Sitzfläche der Badewanne rüber. Danach zieht er den Duschvorhang zu. Bedingung ist, dass er in der Lage ist, seine Beine über die Badewannenseite zu hebeln. Aber es gibt auch Badewannen mit aufklappbarer Seitenwand (siehe die oben angegebenen Internetlinks).

Generell muss man ja Folgendes beachten: Ein Rollstuhlfahrer wird nicht mit demselben Rollstuhl, mit dem er draußen oder in der Wohnung fährt, in eine bodentiefe Dusche fahren. Stattdessen muss er sich in einen wassergeeigneten Rollstuhl oder sonst etwas umsetzen oder umgesetzt werden. In Anbetracht dessen ist es dann oft egal, ob man anschließend in der bodentiefen Dusche sitzt oder auf einem Brett oder Spezialhocker in der Badewanne.

Generell gilt: Wenn eine Wohnung nachträglich für einen Behinderten nutzbar gemacht werden soll, hängt es von der Art und Schwere der Behinderung ab, was alles wie geändert werden sollte.

Alternativen zum teuren Fahrstuhl

Ein Fahrstuhl ist nicht nur in der Anschaffung teuer, sondern auch im Unterhalt, denn er muss in öffentlichen Gebäuden jedes Jahr, in privaten Wohnhäusern alle zwei Jahre vom TÜV abgenommen werden, er muss gewartet und bei Störungen repariert werden. Außerdem kann man nicht einfach auf ein Treppenhaus verzichten und nur einen Fahrstuhl einbauen, um Fläche zu sparen. Denn bei Feuer soll man den Fahrstuhl eigentlich nicht mehr nutzen, wenn man auf ihn wie beispielsweise ein Rollstuhlfahrer nicht angewiesen ist. Und bei Stromausfall ist der Fahrstuhl nicht mehr nutzbar.

In einem Reihenhausblock mit vielen Wohnungen im Obergeschoss reicht oft ein einziger Fahrstuhl, um über innen liegende Flure oder von außen an das Gebäude anbrachte Laubengänge von diesem Fahrstuhl zur Wohnung zu gelangen. Die Kosten des Fahrstuhls verteilen sich dann auf viele Wohnungen.

Das nachfolgende Foto zeigt ein Mehrfamilienhaus, bei dem durch nur einen Aufzug und außenliegende Laubengänge alle Wohnungen im Obergeschoss durch einen Rollstuhlfahrer erreichbar sind.




Doch für ein freistehendes Einfamilienhaus oder ein Doppelhaus, aber selbst für ein Mehrfamilienhaus mit beispielsweise zwei Wohnungen im Erdgeschoss und zwei Wohnungen im Obergeschoss ist ein Fahrstuhl oft zu teuer. Doch es gibt Alternativen zu einem Fahrstuhl.

Die nachfolgende Abbildung zeigt eine Außenrampe, die sich platzsparend wie eine Schnecke um 360 Grad dreht.



Ein Elektrorollstuhl schafft problemlos eine Steigung von 25 Grad und mehr, sodass der Rollstuhlfahrer über solch eine Rampe in das Obergeschoss kommt. Allerdings sollte ein Untergrundmaterial gewählt werden, dass auch bei Regen und Schnee keine Probleme bereitet. Werden metallische Gitter verwendet, so bleibt weder Wasser noch Schnee liegen, und es besteht auch keine Gefahr der Vereisung. Bei öffentlichen Bauten dürfen Rampen eine Steigung von maximal sechs Prozent haben, und nach jeweils maximal sechs Metern muss aus Sicherheitsgründen, aber auch, damit beim Schieben eines Rollstuhls ohne Elektroantrieb der Schiebende eine Pause einlegen kann, wieder ein steigungsloses Stück kommen. Laut http://nullbarriere.de/rampen-steigung.htm haben sich im privaten Bereich in der Praxis folgende Werte für die Steigung als geeignet herausgestellt:

- Selbstfahrer: 6 %
- kräftige Selbstfahrer: 6 % - 10 %
- es wird von einer kräftigen Person geschoben: 12 % - 20 %
- es wird von einer schwachen Person geschoben: max. 12 %
- Elektroantrieb (Steigung lt. Bedienungsanleitung): bis ca. 20 %

Die hier angegebenen Werte für Elektrorollstühle sind aber bereits wieder veraltet, da deren Technik immer besser wird. Ein moderner Elektrorollstuhl schafft mehr als 20 % Steigung.


Die nachfolgende Abbildung zeigt ein elegantes Mehrfamilienhaus auf einem Gelände mit leichtem Gefälle:



Ersetzt man die Stufenplatten links vom Haus durch eine Rampe, so kann ein Rollstuhlfahrer diese Rampe hochfahren, um eine der Haustüren im Obergeschoss zu erreichen. Bei ebenem Bauland kann man ein Gefälle künstlich herstellen, indem auf der einen Hälfte des Grundstücks Erdreich abgetragen und auf der anderen Hälfte aufgeschüttet wird. Die Haustüren der Erdgeschosswohnungen erreicht man dann von der einen Seite des Grundstücks, und eine Rampe führt zu ihnen herunter. Die Haustüren des Obergeschosses liegen hingegen auf der anderen Hausseite, und eine andere Rampe führt zu ihnen hoch. Das ausgebaute Dachgeschoss erreicht man über eine Treppe. Es wird von Bewohnern genutzt, die Treppen steigen können: Dem Ehegatten und den Kindern des Rollstuhlfahrers, einem Pfleger, der dort schlafen kann, oder einem Mieter oder Eigentümer, der keine barrierefreie Wohnung benötigt.

Architekten, die sich in barrierefreies Bauen und Umbauen einarbeiten und Fantasie haben, werden andere Lösungen ersinnen.

Websites zum Thema "Barrierefreies Bauen und Umbauen - Design für Alle" und zu Alltagshilfen für Behinderte

Europäisches Institut Design für Alle in Deutschland e.V.
"EDAD ist das deutschlandweite Kompetenznetzwerk rund um das Thema Design für Alle - es berät, informiert, forscht und vernetzt. Unser Ziel sind Produkte, Dienstleistungen und eine gebaute Umwelt, die besonders leicht und komfortabel nutzbar sind. Und zwar für alle Menschen, unabhängig von ihren Fähigkeiten und entsprechend Ihrer Bedürfnisse..."
http://design-fuer-alle.de/

"Bauen für Alle - BARRIEREfrei" - Broschüre der Stadt Münster
http://komm.muenster.org/publikationen/Checkliste_Muenster_barrierefrei_2012_0.pdf

Wegweiser für den barrierefreien Alltag im Kreis Steinfurt
http://www.kh-st-waf.de/coINNUNG/_data/09%20Broschuere%20Barrierefei_Steinfurt.pdf

NeumannConsult - Stadt- und Regionalentwicklung - Design für Alle
http://www.neumann-consult.com/index.php

Landesbauordnung Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) - barrierefrei Bauen
http://nullbarriere.de/bauordnung-nrw.htm

Leben mit Behinderungen in NRW - Recht und Gesetze - DIN-Normen Barrierefreies Bauen
http://www.lebenmitbehinderung.nrw.de/recht/din_wi.htm

einfach teilhaben - Bauen und Wohnen
http://www.einfach-teilhaben.de/DE/StdS/Bauen_Wohnen/bauen_wohnen_node.html

nullbarriere.de - barrierefrei behindertengerecht planen - bauen - wohnen
http://nullbarriere.de/

"Zukunftsbewusst Bauen und Wohnen - energiesparend, generationengerecht, barrierefrei"
http://nullbarriere.de/ensona.htm

barrierefrei Bauen mit nullbarriere - Baukosten
http://nullbarriere.de/kosten.htm

L.o.B Leben ohne Barrieren - geprüfte Architekten und Handwerker
http://www.lebenohnebarrieren.de

Behindertenaufzug, Senkrechtlift - nullbarriere
http://nullbarriere.de/cama-aufzug.htm

Plattformlift, Rollstuhllift, Treppenschrägaufzug - nullbarriere.de
http://nullbarriere.de/thyssenkrupp-treppenplattformlift.htm

barrierefrei Wohnen - Wegweiser Wohnen im Alter
http://nullbarriere.de/wohnen-im-alter-ratgeber.htm

Barrierefreie Bäder Badexperte.de
http://www.badexperte.de/bad-welten/barrierefreie-baeder/

Badewannenduschkombination twinline.html
http://www.badexperte.de/aktuell/twinline-badewannenduschkombination.html

dusch-badewannenkombination-easy-in-m-von-repabad
http://www.badexperte.de/aktuell/die-dusch-badewannenkombination-easy-in-m-von-repabad.html

Das Unternehmen Thomashilfen bietet viele interessante Hilfen für Behinderte an:
http://www.thomashilfen.de/
dort speziell der Download des Katalogs "Ratgeber für ein selbständiges Leben" unter
http://www.thomashilfen.de/de/downloads/122-downloads-kataloge

Münster macht DIN-Normen für Barrierefreiheit zum verbindlichen Maßstab für öffentliche Neubauten

Die "Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen (KIB)" der Stadt Münster brachte am 14.06.2012 den Antrag "Beachtung von DIN-Normen zur Barrierefreiheit bei öffentlich zugänglichen Gebäuden und Flächen" in den Rat der Stadt Münster ein. Siehe dazu Top 6.8 der Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft:

https://www.stadt-muenster.de/sessionnet/sessionnetbi/to0040.php?__ksinr=8318

Die Berichtsvorlage und den Antrag kann man hier einsehen:
https://www.stadt-muenster.de/sessionnet/sessionnetbi/vo0050.php?__kvonr=2004033948&voselect=8318

Dieser Antrag wurde am 19.06.2012 mit einer formalen Änderung einstimmig beschlossen. Nachfolgend ein Zitat aus der Niederschrift der Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz und Bauwesen vom 19.06.2012, die man hier als PDF-Datei herunterladen kann:
https://www.stadt-muenster.de/sessionnet/sessionnetbi/vo0050.php?__kvonr=2004033948&voselect=8408:

Punkt 4.4 der Tagesordnung V/0880/2011

Beachtung von DIN-Normen zur Barrierefreiheit bei öffentlich zugänglichen Gebäuden und Flächen

Im Rahmen der Diskussion formulierte Herr Leuters für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL folgenden Änderungsantrag zur Vorlage: »Der AUB beschließt: Die DIN 18040-1 (Barrierefreies Bauen – Planungsgrundlagen – Öffentlich zugängliche Gebäude) und weitere DIN, die Stand der Technik sind und der Herstellung von Barrierefreiheit dienen, als verbindlichen Maßstab für die Barrierefreiheit bei allen städtischen Planungen (Gebäude, Straßen, Plätze usw.) zugrunde zu legen und sie im Rahmen von Neubauten und Sanierungen zu berücksichtigen.«

Der Ausschuss nahm die Berichtsvorlage zur Kenntnis. Zudem beschloss er den Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL einstimmig.


Münster hat meines Wissens als erste Stadt in Deutschland die DIN 18040-1 für Barrierefreiheit und weitere DIN-Normen, die Stand der Technik sind und der Herstellung von Barrierefreiheit dienen, zum verbindlich Maßstab für öffentliche Neubauten erklärt. Andere Städte sollten diesem Beispiel folgen.

Design für Alle und Barrierefreiheit als Herausforderung für Kommunen

Nachfolgend noch ein wegweisender Artikel zum Thema "Design für Alle":

Quelle: http://design-fuer-alle.de/fileadmin/design-fuer-alle.de/Dokumente/ek6-06_schwerpunkt_final72_01.pdf

aus EUROPA kommunal 6/2006:

Design für Alle und Barrierefreiheit als Herausforderung für Kommunen: Leben ohne Barrieren
von Dr. Rüdiger Leidner, Dr. Peter Neumann und Markus Rebstock - geschäftsführender Vorstand des Europäischen Institutes Design für Alle in Deutschland e.V. (EDAD)

…Wichtig ist, dass der Ansatz des "Design für Alle" sich nicht auf die Vermeidung von Barrieren für Menschen mit Behinderungen beschränkt, sondern – wie es die Deklaration des Europäischen Instituts für Design für Alle von Stockholm ausdrücklich betont – die "menschliche Vielfalt", also beispielsweise auch die Bedürfnisse verschiedener Altersgruppen, im Auge hat.

Das im deutschen Sprachraum besser bekannte Konzept der Barrierefreiheit bezog sich hingegen ursprünglich ausschließlich auf die gleichberechtigte Teilhabe behinderter Menschen am gesellschaftlichen Leben, und erst im Verlauf der öffentlichen Diskussion wurde argumentativ herausgearbeitet, dass die Schaffung von mehr Barrierefreiheit auch anderen Bevölkerungsgruppen dient. Die prägnanteste Formulierung dieses Zusammenhangs besteht in dem Satz:

Eine barrierefrei zugängliche Umwelt ist für etwa zehn Prozent der Bevölkerung zwingend erforderlich, für etwa 30 bis 40 Prozent notwendig und für 100 Prozent komfortabel.

… DIN-Normen und Rechtsvorschriften bieten dem Leser, der sich fragt, wo und wie er Barrieren beseitigen oder überhaupt ihre Entstehung vermeiden könnte, längst nicht immer die erhoffte umfassende und konkrete Hilfestellung. In dieser Hinsicht hilft auch das am 1. Mai 2002 in Kraft getretene Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) nicht weiter. Es definiert zwar in Paragraf 4 den Sachverhalt der Barrierefreiheit als Zustand von baulichen Anlagen, Verkehrsmitteln, technischen Gebrauchsgegenständen, Systemen der Informationsverarbeitung einschließlich Kommunikationseinrichtungen, akustischen und visuellen Informationsquellen sowie anderen gestalteten Lebensbereichen, die "für behinderte Menschen in der allgemein üblichen Weise ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind", überlässt aber letztlich dem Gesetzesanwender oder dem Staatsbürger den Umkehrschluss, dass Barrieren nicht nur alle baulichen, sondern auch technischen und auch rechtlichen sowie – insbesondere mit Blick auf Menschen mit kognitiven Einschränkungen – administrativen Gegebenheiten sein können, die dem Zustand der Barrierefreiheit, also einer "weitgehend gleichberechtigten, selbstbestimmten und gefahrlosen Nutzung durch alle Menschen" entgegenstehen.

Das heißt aber nichts anderes, als dass auch das BGG keine Definition des Begriffs der Barriere liefert, auch wenn sich aus den inzwischen ergangenen Rechtsverordnungen, wie der Verordnung über das barrierefreie Internet oder über den barrierefreien Zugang zu Dokumenten, einige wenige konkrete Beispiele finden lassen.

All zu leicht kommt es in den Köpfen dann auch zu dem Schluss, die Berücksichtigung von Kriterien der Barrierefreiheit oder des Designs für Alle seien soziale Kriterien und somit "vergabefremde Aspekte", da nicht erkannt wird, dass es sich, insbesondere angesichts der demografischen Entwicklung, um Leistungsmerkmale handelt, die langfristig die Wirtschaftlichkeit insbesondere der gebauten Umwelt gewährleisten. Dass dieser Fehlschluss auch heute noch so leicht möglich ist, liegt sicherlich auch an fehlenden operationalen – und justiziablen – Kriterien dieser Begriffe…

Angesichts der demografischen Entwicklung, die zu einem stetigen Anstieg des Anteils älterer Menschen führt, nimmt der Anteil der Besucher mit funktionalen Beeinträchtigungen irgendeiner Art ebenfalls zu…


Ernennung eines Zugänglichkeitskoordinators

Organisatorisch empfiehlt es sich, mit der Erstellung eines Zugänglichkeitsplans und der Koordinierung innerhalb der Kommune eine eigene Arbeitseinheit zu beauftragen, also einen "Zugänglichkeitskoordinator" zu ernennen. Ähnlich einem Bürgerbeauftragten oder Behindertenbeauftragten hat ein Zugänglichkeitskoordinator neben seiner Hauptaufgabe, der Erstellung des Zugänglichkeitsplans, noch andere wichtige Aufgaben, um das Konzept einer "Kommune für Alle" zu verwirklichen. Er müsste nicht nur den Gedanken- und Erfahrungsaustausch in Gang bringen und halten, sondern auch dafür sorgen, dass der Zugänglichkeitsplan umgesetzt wird, das heißt mit den verschiedenen Fachressorts einer Stadt oder Gemeinde in permanentem Diskurs stehen sowie über jede geplante Baumaßnahme informiert werden und diese auf Übereinstimmung mit dem Zugänglichkeitsplan prüfen. Hier zeigt beispielsweise die Gemeinde Illingen mit ihrem "Integrationsbüro", dass dieser Weg zum Ziel führt. Hinzu kommt, dass ein Zugänglichkeitskoordinator auch den Gedanken- und Erfahrungsaustausch mit den anderen Kommunen wahrnehmen sollte, damit dass Rad nicht immer wieder neu erfunden werden muss.


Fazit

Das Thema "Design für Alle" erfährt durch den demografischen Wandel und die rechtlichen Anforderungen an die barrierefreie Gestaltung der gebauten Umwelt sowie die neuen EU-Richtlinien über die Reform des öffentlichen Vergaberechts eine stetig wachsende Bedeutung für Politik, Wirtschaft und Gesellschaft. Die Berücksichtigung dieses gestalterischen Ansatzes in Architektur, Landschaftsplanung sowie in der Stadt- und Verkehrsentwicklung hat nichts mit der Einbindung sozialpolitischer oder vergabefremder Aspekte zu tun, sondern ist elementar für die nachhaltige Zugänglichkeit, Nutzbarkeit und insofern die langfristige Wirtschaftlichkeit kommunaler Investitionen.


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